Bezirksgericht Pfäffikon \ Personelles \ Auditorat
Am Bezirksgericht Pfäffikon bestehen fünf Stellen für Auditorinnen und Auditoren. Das Gerichtspraktikum steht Personen offen, die ein juristisches Studium mindestens mit dem Titel "lic. iur." oder "Master" abgeschlossen haben. Ausserdem sind Handlungsfähigkeit, guter Leumund sowie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Das Auditorat am Bezirksgericht Pfäffikon steht Personen, die ein - allenfalls ausserkantonales - Gerichtspraktikum ganz oder teilweise bereits absolviert haben, nicht offen.
Im Rahmen des Gerichtspraktikums erhalten Sie Einblick in alle Tätigkeitsbereiche unseres Gerichts. Ihre Ausbildung beinhaltet insbesondere Zivil- und Strafprozessrecht, Zivilrecht (z.B. Forderungen, Familien-, Arbeits- und Mietsachen), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Zu Ihren Aufgaben gehört die Teilnahme an den Verhandlungen und die Protokollführung, die teils selbständige Fallbearbeitung sowie die Redaktion von Entscheiden.
Das Gerichtspraktikum dauert in der Regel 13-14 Monate. Es wird vollumfänglich auf das Netto-Praxisjahr angerechnet, welches für den Erwerb des zürcherischen Rechtsanwaltspatentes notwendig ist.
Sind Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Gerichtsschreiberin lic. iur. Marianne Coendet und legen
Sie insbesondere die folgenden Unterlagen bei:
- Lebenslauf
- Maturitätszeugnis
- universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem Strafregister
- Arbeitszeugnisse allfälliger früherer Arbeitgeber
Im übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen (LS 211.23).
Sollten Sie weitere Fragen haben, erteilt Ihnen die Gerichtsschreiberin gerne weitere Auskünfte.