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OR 32 OR 462
ZMP 2014 Nr. 5: Fehlende schriftliche Vollmacht macht Kündigung nicht nichtig
27.10.2014
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MB130013-L/U
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Bezirksgericht Zürich
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Mietgericht
Details
Eine durch einen Vertreter ausgesprochene Kündigung macht diese nicht per se nichtig: Das Mietgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass grundsätzlich eine durch eine nicht berechtigte Person ausgesprochene Kündigung nichtig ist. Der Vermieter darf sich aber vertreten lassen, wenn dies für den Mieter erkennbar ist. Vorliegend hatten die Kläger die Verwaltung stets akzeptiert und wussten deshalb über das Vertretungsverhältnis Bescheid. Die Zeichnungsberechtigung der unterschreibenden Person kann sich auch aus einer Handlungsvollmacht ergeben. Eine Pflicht, die Vollmacht mit der Kündigung mitzusenden, besteht nicht.
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Urteil
27.10.2014
MB130013-L/U
OR 32
OR 462
NG140012-O/U
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011